Seit 1985 verleiht die niedersächsische Landesregierung auf Vorschlag des Landessportbundes Niedersachsen die „Niedersächsische Sportmedaille“. Sie wird in drei Kategorien vergeben:
- für hohe sportliche Leistungen
- für ehrenamtlichen Einsatz
- für beispielhafte Vereinsarbeit
Es können Einzelpersonen oder Mannschaften ausgezeichnet werden, die anerkannt hohe sportliche Leistungen vollbracht haben und darüber hinaus durch ihren persönlichen Einsatz zum Ansehen des Sports in besonderer Weise beigetragen haben. Mit der Sportmedaille können auch behinderte Sportler für entsprechende Leistungen ausgezeichnet werden. Es können auch solche Personen berücksichtigt werden, die sich um die Förderung und Entwicklung des Sports in örtlichen Gruppen oder Vereinen durch Leistungen verdient gemacht haben, die als beispielhaft herausgestellt werden können. Auszeichnungswürdige Personen müssen ihren ständigen Wohnsitz in Niedersachsen haben oder Mitglied eines niedersächsischen Sportvereins sein.
Auszeichnungswürdige Vereine müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und durch Intensität, Qualität und Breite ihrer Tätigkeiten einen Beispiel gebenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Sportangebote und Sportbetreuungsfunktionen der Sportvereine in Niedersachsen geleistet haben.
In jedem Jahr werden höchstens 12 Sportmedaillen verliehen.
Bei den Texten zu den jeweiligen Trägern der Sportmedaille handelt es sich um die Würdigungen zum Zeitpunkt der Verleihung. Ggf. weitere Erfolge oder Verdienste sind nicht berücksichtigt.